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FFP2 Pflicht bei VRS Linien

Noch mehr Sicherheit für die Fahrgäste: FFP2-Pflicht im VRS
Verwendung von OP- und Stoffmaske, Halstuch oder Schal ist nicht mehr gestattet
Köln. Das neue Infektionsschutzgesetz („Bundes-Notbremse“) sieht vor, dass ab einer Inzidenz von 100 (drei Tage in Folge) bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr nur noch Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) zulässig sind.
Damit entfällt die bisherige Regelung, welche grundsätzlich auch sogenannte OP-Masken/medizinische Masken erlaubte.
 
Insgesamt wird damit die Sicherheit nochmals erhöht. In Bussen und Bahnen ist so der bestmögliche Schutz vor Ansteckung gegeben, gerade auch im Vergleich zu anderen öffentlichen Räumen.
Weitere wichtige Bausteine zur Eindämmung des Coronavirus sind bei Fahrten mit Bus und Bahn:
• das Abstandhalten zu anderen Fahrgästen, indem z.B. alle Türen zum Ein- und Aussteigen genutzt werden und sich die Fahrgäste gleichmäßig im Fahrzeug verteilen.
• das Verschieben von Einkaufs- und Besorgungsfahrten auf Zeiten, in denen Berufspendler nicht unterwegs sind.
• Beachten der Hygienehinweise der Bundesregierung und des Robert-Koch-Instituts wie gute Handhygiene und das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette
• der Verzicht während der Fahrt zu essen und zu trinken

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