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In Köln sollen wieder geförderte Wohnungen entstehen

 
OB Roters: „Mit 35 Mio an städtischen Darlehen entstehen 330 Wohnungen“ jährlich
 
Die Stadt Köln will mit einem neuen Wohnungsbauförderungsprogramm den Bau preiswerter
Wohnungen in Köln vorantreiben. Bekanntlich gibt es in Köln immer weniger bezahlbaren Wohnraum insbesondere für Geringverdiener, diese müssen oft aufstocken um die Mieten aufbringen zu können.
Die Stadt fördert und zahlt jährlich Mieten in mehreren hundert Mio Euro.
 
Jährlich sollen nun mit dem geplanten Baudarlehen der Stadt insgesamt 35 Millionen
Euro zur Verfügung stehen, sieht eine Vorlage der Verwaltung vor, die in den Ratsausschüssen
und abschließend im Rat behandelt werden soll. Hiermit will die Stadt sparen, dies gelänge wenn insbesondere diejenigen  Empfänger von Transferleistungen zu den neuen Mietern der Wohnungen gehören würden, welche bislang mit ihrer Arbeit nicht ausreichend verdient haben. Wer die Stundenlöhne z.B.  einer Mitarbeiterin in einer Bäckerei kennt (Backwerk ca.6,50 Euro, Mc Donald ca. 7,50, Zeitarbeit ca. 8 Euro) , kann sich ausrechnen, dass ein 10 Stunden Arbeitstag nicht ausreicht, um seinen Lebensunterhalt zu bestreien,  
 
Wohnungen unter 500 Euro warm sind in Köln eine Rarität
In Köln Finkenberg (Demo) wird beispielsweise heute am 21. April 2012  die günstigste Wohnung mit 457 Euro Kaltmiete angeboten (für eine 62 qm Meter Wohnung (2 Personenhauishalt)),  zu den 457 Euro Kaltmiete sind sicherlich 220 Euro NK, Heizkosten anzusetzen. Somit wären 680 Euro reine Wohnkosten bereits als günstig zu erachten. 
47% der Kölner Haushalte sind statistisch berechtigt in der öffentlich geförderten Wohnung zu leben
Rentner, Arbeitslose, Geringverdiener, Studenten, Künstler und Freiberufler, Kleinunternehmer, kinderreiche Familien: nach Angaben der Stadt Köln hätten ca. 47% der Haushalte die Berechtigung auf eine öffentlich geförderte Wohnung oder auf  Zuschüsse zur aktuellen Miete! Der Bedarf ist groß das Angebot gering.
 
Hier kann der Wohnberechtigungsschein beantragt werden:
http://www.stadt-koeln.de/buergerservice/themen/wohnen/wohnberechtigungsschein-wbs/
Mit 33 Millionen der insgesamt 35 Millionen Euro soll der Bau von bis zu 330 Wohnungen
in Köln jährlich gefördert werden. 1 Million Euro an Zuschüssen stehen demnach
zusätzlich für den Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen zur Verfügung. Eine
weitere Million Euro bezuschusst den Kauf nichtstädtischer Grundstücke.
Das Programm setzt einen Ratsbeschluss vom 13. Oktober 2011 um. Das Stadtparlament
hatte im vergangenen Herbst entschieden, dass die Stadt wieder in ein kommunales
Wohnungsbauförderungsprogramm einsteigt.
 
Insgesamt sind 1.000 zusätzlicher öffentlich gerförderter  Wohnungen jährlich das Ziel
Oberbürgermeister Jürgen Roters sieht in dem Instrument ein wirksames Mittel, um dem
Rückgang von preiswertem Wohnraum entgegenzuwirken: „Die Landesförderung, die
den Bedarf in Köln großzügig berücksichtigt, reicht leider nur für 650 neue Wohnungen
pro Jahr in Köln. Um das Ziel von 1.000 geförderten Wohnungen jährlich zu erreichen,
wie es der Rat im Februar 2010 im Handlungskonzept ‚Preiswerter Wohnungsbau’ beschlossen
hatte, müssen wir die Landesförderung durch städtische zinsgünstige Darlehen
für rund 330 Wohnungen aufstocken. Als Darlehen fließen sie natürlich in den städtischen
Haushalt zurück, so dass die Nettobelastung deutlich geringer liegt. In diesem
Jahr wird sie beispielsweise etwas mehr als eine Million Euro betragen. Nach Berechnungen
des Gesamtverbandes der Wohnungswirtschaft können die 35 Millionen Euro an
Fördersumme bis zu 280 Millionen Euro jährlich an Investitionen auslösen. Das käme
vor allem der Bauindustrie und dem Handwerk insbesondere in Köln zugute, sichert Arbeitsplätze
und steigert die Gewerbesteuereinnahmen.“
 
Die städtische Beigeordnete für Soziales, Integration und Umwelt, Henriette Reker, ergänzt:
„Rein rechnerisch haben bereits jetzt 47 Prozent der Kölner Haushalte Anspruch
auf eine geförderte Wohnung. Mit mehr preisgünstigen Wohnungen in Köln können wir
die Kaufkraft der Kölnerinnen und Kölner stärken und Transferleistungen, also städtische
Ausgaben, zurückfahren.“
 
Thema Aufstockung (betrifft Rentner, Angestellte, Arbeiter, Unternehmer, Freiberufler, Arbeitslose)

Mit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe durch das „Hartz-IV-Gesetz“ hat sich auch das Wohngeldgesetz geändert.
Während Arbeitslose früher Wohngeld erhielten und davon ihre Wohnkosten selbst bestritten, bekommen sie seit der Einführung der Hartz-IV-Gesetze die tatsächlichen Kosten von Unterkunft und Heizung bezahlt.
Allerdings entscheiden jetzt die Kommunen, ob sie die Wohnung für angemessen halten.
Da die Wohnungsmarktlage regional sehr unterschiedlich sein kann, hat der Gesetzgeber keine bundeseinheitliche Rechtsverordnung über die erlaubte Wohnungsgröße und Miethöhe erlassen. Jede Kommune entscheidet selbst, welche Wohnung sie als angemessen einstuft.
Was den Quadratmeterpreis angeht, orientieren sich viele Kommunen inzwischen am örtlichen Mietspiegel, wobei manche den Unterwert und andere den Mittelwert zugrunde legen.
Bei der Wohnungsgröße halten sich viele Kommunen an das Wohnraumfördergesetz und betrachten danach folgende Wohnungsgrößen als angemessen:

  • für einen Alleinstehenden: 45 Quadratmeter
  • für einen Zwei-Personen-Haushalt: 60 Quadratmeter Wohnfläche oder zwei Wohnräume
  • für einen Drei-Personen-Haushalt: 75 Wohnfläche oder drei Wohnräume
  • für einen Vier-Personen-Haushalt: 85 bis 90 Quadratmeter Wohnfläche oder vier Wohnräume

Für jedes weitere Haushaltsmitglied dürfen es 10 Quadratmeter oder ein Wohnraum mehr sein.
(http://www.wdr.de/tv/service/wohnen/inhalt/20060608/b_1.phtml)
 
 
 

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